Thomas Schubert (geb. Michel) <huluvu424242@gmail.com> FcP 85/1

Einsatzbereich: PA 5 Bereich Antibiotika

Thema der Hausarbeit:

Sterilisation- und Desinfektionsmaßnahmen, die zur Erhaltung der Asepsis und Einhaltung der RHR Richtlinien im Abschnitt Antibiotika notwendig sind.

Schwerpunkte:

  • Sterilisation / mit Erläuterung, Ablauf und Tabellen

  • Desinfektion / mit Erläuterung, Ablauf und Tabellen

  • RHR - Richtlinien für die Produktion von Arzneimitteln

Mentorin: Frau Müller

1. Einleitung und Produktionsschema

In der PA 5 Bereich Antibiotika werden zum Verpacken steriler Medikamente aseptische Methoden benutzt. Unter aseptischen Methoden versteht man eine Arbeitstechnik, die in der Regel aus mehreren aufeinander abgestimmten Verfahrensschritten besteht, von denen jede einzelne (unter Nutzung der optimalen Möglichkeiten) (zur Verminderun der Keimzahl) zu dem angestrebten Endziel, einem sterilen Produkt, seinen Beitrag leistet. Unter aseptischer Herstellung ist die Herstellung einer Arznei zu verstehen, bei der mindestens ein Bestandteil keines der üblichen Sterilisationsverfahren verträgt. In der PA 5 / Antibiotika werden antibiotische Arzneimittel unter aseptischen sowie unter sterilen Bedingungen abgefüllt und verpackt. Diese Arzneimittel sind äußerst temperaturempfindlich und bedürfen der aseptischen Verpackung. Die Arzneimittelsubstanz wird im Mahlraum durch Leutoxieren sterilisiert. Die gesäuberten Injektionsflaschen kommen aus dem Spülraum und werden im Sterilisierungstunnel sterilisiert. Gummistopfen werden im Gummistopfenraum mit Formalinlösung gewaschen. Die Hülsen werden in der Ölvorbereitung im Heißluftsterilisator sterilisiert. Substanz, Injektionsflaschen, Stopfen und Hülsen gelangen dann über verschiedene Schleusen in die Abfülleinheit. Dort erfolgt die Verpackung unter aseptischen Bedingungen, so daß zum Schluß ein steriles Produkt die Abteilung verläßt. (siehe Prduktionsschema)

2. Sterilisation

Sterilisation heißt Abtöten oder Entfernen der an Stoffen, Zubereitungen und an Gegenständen vorkommenden lebensgefährlichen Formen von Mikrooorganismen. Als steril dürfen Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände nur dann bezeichnet werden, wenn sie frei von lebensfähigen Formen von Mikroorganismen, die unter den Züchtungsbedingungen einer Prüfung für steril nachgewiesen werden können.

— Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie; R. Voigt
Verlag Volk und Gesundheit Berlin 1979

Arzneimittel, die nur durch Keimabtrennung (Sterilfiltration) "sterilisiert" wurden, dürfen nicht als steril sondern nur als aseptisch hergestellt, bezeichnet werden. Bei der Sterilisation werden drei Methoden unterschieden:

  1. die chemische Sterilisation

  2. die physikalische Sterilisation

  3. die Strahlensterilisation

Weiterhin unterscheidet man noch, Sterilisation durch Keimabtötung und Sterilisation durch Keimabtrennung. Wobei man hier jedoch keine scharfen Grenzen ziehen kann, da es auch viele Sterilisationsmethoden gibt, die sowohl durch Keimabtötung als auch Keimabtrennung den betroffenden Stoff sterilisieren, so dass hier ein fließender Übergang von einer Sterilisationsmethode zur anderen erkennbar ist.

2.1. Chemische Sterilisation

Die chemische Sterilisation beruht sowohl auf dem Einsatz von Gasen, als auch von Flüssigkeiten. Sie führt zu einer Denaturalisierung der Eiwißstruktur der Mikroorganismen. Das heißt, in den meisten Fällen lagert sich ein Radikal durch vorheriges Lösen einer Doppelbindung an das Eiweißmolekül an. Es entsteht somit ein völlig neues Eiweiß mit neuer Struktur und neuen Eigenschaften. Die Mikroorganismen sind dann nicht mehr lebensfähig. Der Sterilisierungserfolg hängt von vielen schwerüberschaubaren Faktoren ab, wie zum Beispiel Art und Ausgangskonzentration der Keime, Temperatur, Feuchtigkeit, Gaskonzentration und Gasdruck.

Entscheidende Bedeutung für die Keimabtötungsrate ist das Eindringvermögen (Diffusionsvermögen) des Sterilisationsmittels in das zu sterilisierende Material. Das Leutoxieren von Sbstanzen mit Äthylenoxid ist die häufigste Form der Gassterilisisation im pharmazeutischen Bereich. So word auch in der PA Bereich Antibiotika dieses Verfahren angewendet. Die Leutoxierung wird im aseptischen Bereich aber getrennt von der Abfülleinheit durchgeführt. Bei der Arbeit mit Äthylenoxid gelten besondere Arbeits- und Brandschutzbestimmungen. Da es sich hier um ein Gift der Abteilung 1 handelt, welches bei einer Konzentration von 100-200 mg/l Atemluft auf den Menschen tödlich wirkt, dürfen beim Sterilisationsvorgang keine Personen im Rauzm sein. Äthylenoxid ist ein loses sehr reationsfreudiges Gas, das mit Luft in Konzentraionen ab 3 Vol. % explosive Gemische bildet.

Durch diese Verbindung werden die Atemwege gereizt und in höheren Konzentrationen treten Übelkeit, Kpfschmerzen und Erbrechen auf. Zur Sterilisation werden Äthylenoxid-CO2 Gemische eingesetzt. Die gebäuchliste Mischung besteht aus 90 Vo. % Äthylenoxid und 10% CO2. In Konzentrationen zwischen 800 bis 1500 mg/l wirkt Äthylenoxid tödlich auf Bakterien, Pilze, Viren und auch auf Sporen. Eine optimale Abtötungsrate wird bei 20 - 40% nach anderen Angaben mindestens 50% relative Feuchte zwischen 20°C - 70°C erreicht. Durch Temperatur- und Druckerhöhung kann der Abtötungseffekt noch erhöht werden. Die Begasung der zu sterilisierenden Substanz mit Äthylenoxid erfolgt im Küppermischer unter 0,5 atü. Die Substanz wird mindestens 7 Stunden begast. Nach der Sterilisation werden verbleibende Äthylenreste durch Einblasen keimfiltrierter Luft ausgetrieben. Anschließend muß das sterile Gut gelagert werden.

Eine weitere chemische Sterilisationsmethode ist das Foralinisieren. Bei der Sterilisation mittels Formalin gibt es zwei Methoden. Die erste nutzt Formaldehyddämpfe und die zweite die Formaldehydlösung zur Keimabtötung. Beide Setilisationsarten werden in der aseptischen Abfülleinheit durchgeführt. Bei der Gassterilisation mittels Formalin werden nach Schtende, wenn sich keine Personen mehr im aseptischen Bereich aufhalten, Formaldehyddämpfe in den Raum geblasen. Das geschieht, indem 90 Minuten Formaldehyddämpfe durch die Belüftungsanlage geschickt werden.

In dieser Zeit werden die regativen Formen der Mikroorganismen in der luft abgetötet. Die Belüftungsanlage bleibt nach der Sterilisation weiterhin in Betrieb. Laut Lieeratur (Mikrobilogisches Praktikum; Helga Schröder, Volk und Wissen Berlin 1980) wird die Formalinisierung als Desinfektion bezeichnet. (Seite 34 "Desinfektion der Raumluft") Jedoch im Artikel über die chemische Sterilisation im "Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie" (3. Auflage, Verlag Volk und Wissen Berlin 1979, Seite 611, 3. Absatz) wird die Formalinisierung als Sterilisationsmethode erwähnt. In der Abteilung PA5 Bereich Antibiotika wird weiterhin die Sterilisation durch Alkohol angewandt. Verwendet wird hierbei 70%iges Äthanol. Um der Entfettung der Haut vorzubeugen, werden dem Äthanol 1% Glyzerin zugegeben. Es wirkt wasserentziehend und dadurch stark schädigend auf den Mikroorganismus. Vegetative Keime sterben in 0,5 min ab, Sporen benötigen längere Einwirkzeit. Die Methode wird überall da angewandt, wo kurze Einwirkzeit, geringe Mengen und nach kurzter Zeit wieder Trockenheit herrschen muß. Zum Beispiel werden Wände, Maschinen und Arbeitsflächen mit Alkohol gereinigt. Da der Alkohol schnell verdunstet, sind die sterilisierten Flächen nie lange feucht und gleichzeitig werden auch noch Keime der Lauft abgetötet. Deshalb bildet Alkohol ein vorzügliches Sterilisationsmittel.

2.2. Physikalische Sterilisation

Die physikalische Sterilisation beruht vorwiegend auf der Einwirkung von Hitze auf die Mikroorganismen. Sie kann deshalb nicht bei temperaturempfindlichen Substanzen eingesetzt werden. In der Antibiotika Abteilung wird zum einen die Heißluftsterilisation und zum anderen die Dampfsterilisation eingesetzt.

Bei der Heißluftsterilisation können Materialien wie Glas, Porzellan und Metallgegenstände sterilisiert werden. Im Sterilisierungstunnel werden gerinigte Glasflaschen aus dem Spülraum sterilisiert und in den aseptischen Abfüllbereich eingeschlust. Nach der Aufgabe der Flaschen passieren diese die Einlaufzone des Tunnels. Dort werden sie vom Förderband weitertranportiert zur Trockenzone. Diese Zone dient zum Trockenen der Injektionsflaschen. Infrarotquarzglasstrahler dienen als Heizquelle. Danach passieren die Flaschen die Sterilisationszone. Diese durchlaufen sie 20 Minuten bei einer Temperatur von 280°C. Auch hier werden als Heizquelle Infrarotqurzglasstrahler eingesetzt. Diese Strahler besitzen vergoldete Reflektoren. Durch diese wird die Wärmestrahlung gerichtet, um eine optimale Ausbeute zu erzielen. Es folgt dann die Kühlzone umd die Auslaufzone. Durch Vorfilter und eine Hosch-Filter (Hochleistungsschwebestofffilter) - Dusche wird nach dem Laminar-flow-Prinzip ein senkrecht nach unten gerichteter Frischluftstrom geringer Geschwindigkeit erzeugt. Dieser bewegt sich durch das Transportband hindurch und wird unterhalb von einem Abluftkanal nach außen abgeführt. Somit erreicht man eine partikelarme Atmosphäre im Berich des gerinigten und sterilisierten Gutes. Die steril-filtrierte Luft aus der Kühlzone wird weiterhin durch die Gebläse zur Luftschleuse in die Einlaufzone geführt. Eine weitere Form der Sterilisation ist die Dampfsterilisation. Bei der Dampsterilisation kommt gespannter, gesättigter und im allgemeinen luftfreier Wasserdampf zur Anwendung. Das heißt ein Dampf von etwa 120°C bei einem Druck von 0,2 MPa, der mit Wasser unmittelbar in Berührung steht. Diese Sterilisation wird in Autoklaven durchgeführt. Beim Anheizen bleibt das Dampfventil geöffnet, so kann die gesamte Luft entweichen und nach dem Schließen liegt dann ein luftfreier Dampf vor. Die Entfernung der Luft ist notwendig, da der Dampf nicht nur als Wärmeüberträger dient, sondern sein Kondensat auch in die Poren des Stoffes eindringt. Dampf und Kondensat üben hierbei eine direkte keimtötende Wirkung aus, die bei Luftanwesenheit gemindert werden würde. Außerdem ist die Luft ein schlechter Wärmeleiter und es könnten sich "Kälteinseln" bilden. Durch die Wirkung des Wasserdampfes wird zunächst die Zellwand der Mikroorganismen aufgelockert, danach kann dann die Hitze direkt auf die Kernsubstanz einwirken und sie zuerstören. Bei der Dampfsterilisation werden bereits nach 8 Minuten sogar Sporen sicher zerstört. Im Sterilisator befinden sich Sporenerdepäckchen an verschiedenen Meßorten, die nach der Autoklavierung auf Sterilistät geprüft werden.

2.3. Strahlensterilisation

Zur Strahlensterilisation können UV, ? und ?strahlen verwendet werden. Wobei es sich bei ? Strahlen und UV Strahlen um Teilchenstrahlen und bei ? Strahlen und UV-Strahlen um elektromagnetische Strahlen handelt. In der Antibiotikaabteilung werden nur die UV-Strahlen zur Sterilisiation benutzt. Sie dienen zur Keimminderung der Raumluft. Ihre Rolle ist von untergeordneter Bedeutung. Eine alleinige Sterilisation durch UV-Bestrahlung kann nicht zu sterilen Bedingungen führen. Der größte keimtötende Effekt tritt auf, wenn UV-Strahlen von ca. 254-281 nm eingesetzt werden. Die UV-Strahlung besitzt eine sehr geringe Tiefenwirkung.

3. Desinfektion

Desinfizieren heißt totes oder lebendes Material in den Zustand versetzen, daß es nicht mehr infizieren kann.

Die Desinfektion ist, im Gegenteil zur Sterilisation, eine Maßnahme zur Verhinderung der Infektion durch fotogene Keime. Die Desinfektion beinhaltet nicht die Zerstörung von Sporen. Zur Desinfektion kommen physikalische Verfahren, chemische Mittel oder eine Kombination aus beiden zum Einsatz. Desinfektionsmittel sind nicht universell einsetzbar. Sie wirken jeweils nur auf eine Auswahl von Mikroorganismen.

— Lehrbuch der physikalischen Technologie
Seite 592

Pathogene Keime sind Krankheitserreger, das bedeutet durch die Desinfektion werden nur die Krankheitserreger abgetötet. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Materialschonung werden die Konzentrationen und Anwendungszeiten so gewählt, daß pathogene Organismen sicher augeschaltet werden, besonders resistente Erdsporen jedoch unter Umständen überleben. Nach der Behandlung mit Desinfektionsmitteln ist die Zahl der Keime zwar stark verringert, jedoch nicht alle vernichtet. Die notwendige Einwirkzeit des Desinfektionsmittels hängt unter anderem von der Auswahl der abzutöenden Keime ab. Der Wirkungsmechanismus der Substanzen ist in den meisten Fällen bekannt. In hohen Konzentrationen wirken viele Stoffe destrukturierend auf Mikroben, daß vor allem Zelleiwiße ihre Struktur verändern.

Ein Beispiel für die Desinfiktion mittels Gase ist lauf Quelle (Mikrobilogisches Praktikum; Helga Schröder Verlag Volk und Gesundheit Berlin 1980) die Formalinisierung. Diese wurde bereits im Abschnitt 2.1. unter chemischer Sterilisation erläutert. Die Desinfektion mittels Flüssigkeiten wird vorwiegend zur Händedesinfektion und zur Desinfektion der Abreitsflächen, Fußböden und bestimmter Materialien benutzt. Zur Händedesinfektion bediente man sich früher der Gruppe der Alkohole, deren Einwirkzeit zwischen 2 - 5 Minuten schwankt. Verwendet wurde Ethanol 70%. Um der Entfettung der Haut vorzubeugen wurde es mit 1% Glyzerin versetzt. Unter Berücksichtigung des Arbeits- und Brandschutzes wird diese Methode heute nicht mehr eingesetzt, da es durch die elektrostatische Aufladung der Kombianzüge zu Unfällen kommen könnte. Jetzt wird Wofa-sept als Händedesinfektionsmittel benutzt.

Table 1. Desinfektionsmittel: Alkohole
Name Konzentration Wirkung

Äthanol

70% - 80%

Wirkung beruht auf Wasserentzug und Gerinnung eines feinverteilten gelösten Stoffes (Proteinkoagulation); besitzen ein breites Wirkungsspektrum

Isopropanol

60% - 70%

n-Propanol

40% - 60%

Benzylalkohol

1% - 2%

Chlorbenzylalkohol

0,1% - 0,3%

Dichlorbenzylalkohol

0,05% - 0,1%

Table 2. Desinfektionsmittel: Phenol-Kresol-Derivate
Name Konzentration Wirkung

Wofa-sept

3% - 5%

wirksam gegen regative Keime, wenig wirksam gegen Viren, wenig gegen Sporen

Fesia-sept

3% - 4%

Fesia-per

3%

Fesia-pin

3% - 5%

Chlorkresol

0,05% - 0,1%

Table 3. Desinfektionsmittel: Quartäre Ammoniumverbindungen
Name Konzentration Wirkung

Fesia-men

1% - 2%

oberflächenaktive Verbindungen; wasserlöslich, Sie reichern sich durch die Struktureigentümlichkeit an Zellmembranen an und behindern deren Funktion worauf ihre desinfizierende Wirkung beruht

C 4

2%

Septonex

0,002% - 0,02%

Zaphirol

0,005% - 0,02%

Tetraseptan

0,005% - 0,02%

Ajatin

0,002% - 0.02%

Cetrimid

0,005% - 0,01%

Bradosol

0,005% - 0,01%

Ceepryn

0,001% - 0,01%

Table 4. Desinfektionsmittel: Aldehyde
Name Konzentration Wirkung

Fesia-form

4% - 5%

Ein breites Wirkungsspektrum inaktiviert rasch vegetative Keime, bei Sporen und Viren längere Einwirkzeit.

4. Zur Einhaltung der RHR Richtlinien im Bereich Antibiotika

In der DDR sind Normen für die mikrobilogische Reinheit von Arzneimitteln mit dem 1977 erfolgten Inkrafttreten des Arzneibuches der DDR verbindlich geworden. Beratungen über die Ausarbeitung einer Rahmen-Hygiene-Richtlinie für die Produktion von Arzneimitteln und Gesundheitspflegemitteln begannen in der DDR im Jahr 1973. Die zur Zeit bestehende Fassung der Rahmenhygieneordnung besitzt noch keine gesetzliche Verbindlichkeit, sondern sie stellt lediglich eine Empfehlung dar. Aus den RHR ergeben sich folgnde Kriterien:

  1. Richtlinien für die Ausgangsstoffe und für das Verpackungsmaterial

  2. Richtlinien hinsichtlich der Einteilung nach Reinheitsstufen

  3. Richtlinien für die entsprechenden Produktionsräume

  4. Richtlinien für Ausrüstung und Verfahren

  5. Richtlinien für Personen, die in diesem Bereich der Herstellung von Antibiotika arbeiten

  6. Richtlinien für betriebliche Kontrollen durch verschiedene Verfahren

4.1. Richtlinien für die Ausgangsstoffe und für das Verpackungsmaterial

Hierunter ist die mikrobiologische Reinheit der Ausgangsstoffe zu verstehen. Der Hersteller von Arzeneimitteln ist verpflichtet, sich bei den Herstellern bzw. Lieferanten der Ausgangsstoffe über bereits durchgführte Maßnahmen dieser Art zu informieren. Der Lieferant ist gleichzeitig verpflichtet, eine entsprechende Dokumentation zu übergeben.

Das Verpackungsmaterial muß so beschaffen sein, daß eine Kontaminiation der Ausgangsstoffe vermieden wird. Sind die Verpackungen der Ausgangsstoffe beschädigt, verschmutzt oder durchfeuchtet, so werden die Ausgangsstoffe gegebenenfalls von der Verwendung ausgeschlossen. Müssen Ausgangsstoffe umgefüllt werden, darf deren Reinheitsgrad dabei nicht beeinträchtigt werden. Die Lagerung der Ausgangsstoffe darf nur in Räumen erfolgen, die in ordentlichen und sauberem Zustand sind. Über die notwendigen Reinigungsmaßnahmen ist ein Nachweis zu führen. Die zur Lagerung benutzten Räume dürfen nicht für andere, produktionsfremde Zwecke genutzt werden und es dürfen keine Durchgangsräume sein. Die Ausgangsstoffe müssen nach den jeweils gültigen TGL angegebenen Aufbewahrungsbedingungen gelagert werden. Dabei muß die Raumtemperatur und Luftfreuchtigkeit der Lagerräume täglich kontrolliert und registriert werden. Die Stabilität der Ausgangsstoffe darf durch die Lagerung nicht beeinträchtigt werden.

4.2. Richtlinien hinsichtlich der Einteilung nach Reinheitsstufen

Hinsichtlich des erfoderlichen Reinheitsgrades der Produktionsräume werden die Reinheitsstufen 1 bis 4 unterschieden. Die Reinheitsstufen der Räume werden durch unterschiedliche Farbgebung deutlich sichtbar gekennzeichnet:

"Reinheitsstufe 1a" und "Reinheitsstufe 1b"

rot gekennzeichnet

"Reinheitsstufe 2"

blau gekennzeichnet

"Reinheitsstufe 3"

grün gekennzeichnet

"Reinheitsstufe 4"

gelb gekennzeichnet

Diese Sicherheitsfarben erfolgen nach TGL - Normen.

4.3. Richtlinien für die entsprechenden Produktionsräume

Abgesehen von den bereits genannten Bestimmungen für die Kennzeichnung der Produktionsräume durch Sicherheitsfarben sind weitere Kriterien zu beachten. Auf einige der wichtigsten will ich in meinen Ausführungen eingehen.

Der Reinheitsgrad von Personen und Materialien ist durch das Passieren von Schleusen von einer geringeren in die jeweils erforderliche höhere Reinheitsstufe zu heben. Dabei sind für Produktionsräume mit Reinheitsstufen 1b - 3 voneinander getrennte Personen- und Materialschleusen erforderlich. Bei den Personenschleusen unterscheiden wir je nach Reinheitsstufen Doppelschleusen und Einfachschleusen.

Doppelschleusen werden vor Produktionsräumen der Reinheitsstufen 1b und 2 benutzt. Sie bestehen aus einer Vorschleuse und einer Sterilschleuse. In der Vorschleuse wird die Wegekleidung abgelegt und in der Sterilschleuse, die Sterilkleidung angelegt. In der jeweiligen Schleuse müssen Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Bekleidungen sein. Außerdem muß die Möglichkeit der gründlichen Reinigung und Desinfektion der Hände und Unterarme bestehen. Vor Produktionsräumen der Reinheitsstufe 3 sind Einfachschleusen vorhanden. Hier wird die Wegekleidung abgelegt und die Hygienekleidung angelegt.

Materialien, die in die Produktionsräume einzuschleusen sind, werden durch Materialschleusen befördert. Hier wird durch geeignete Methoden, die hygienische Reinigung durchgeführt, zum Beispiel durch Entfernung des Verpackungsmaterials, der Desinfektion der Verpackung, durch Besprühen, Begasung oder durch UV-Strahler.

Weitere Anforderungen, die an Produktionsräume für Antibiotika gestellt werden:

  • Die Räume müssen in sauberem und ordentlichen Zustand gehalten werden. Sie müssen in ihrer Größe eine entsprechende Reinigung und Wartung der Maschinen zulassen.

  • Das Aufbewahren von persönlichen Gegenständen sowie das Halten von Zimmerpflanzen und Tieren ist nicht zulässig.

  • Wände, Decken und Fußböden sowie Arbeitsflächen müssen eine glatte Oberfläche aufweisen und für Desinfektionsmittel geeignet sein, je nach Reinheitsstufen gelten noch spezielle Hinweise.

  • Abflußwasser müssen ungehindert abfließen können und eine Desinfektion möglich sein

  • je nach Reinheitsstufen müssen die Türen und Fenster dicht verschließbar sein und während des Produktionsprozesses geschlossen gehalten werden.

  • Belüftungs- und Klimaanlagen müssen eine gute Luftzirkulation aufweisen und vermeiden das Verunreinigungen der Produktionsräume auftreten

  • Räume für mit Staubentwicklung verbundenen Arbeiten müssen eine wirksame Absaugvorrichtung haben

  • je nach Reinheitsstufen ist auf entsprechende Temperaturen und Einhaltung der relativen Luftfeutigkeit zu achten

  • die zum Waschen und Desinfizieren der Hände benötigten Wasserhähne müssen in den Produktionsräumen mit Arm- und Fußhebel bedienbar sein.

  • Toiletten dürfen keinen direkten Zugang zu den Produktionsräumen haben

  • die Säuberung der Produktionsräume und der sanitären Einrichtungen sind nach betrieblichen Arbeitsvorschriften regelmäßig durchzuführen; über die Art der verwendeten Desinfektionsmittel ist ein schriftlicher Nachweis zu führen

4.4. Richtlinien für Ausrüstung und Verfahren

Durch geeignete Ausrüstung und Verfahren ist zu gewährleisten, daß eine Kontamination der Produkte vermieden wird. Ebenfalls muß die Vermehrung der eventuell in den Ausgangsstoffen enthaltenen mikrobiellen Verunreinigungen verhindert werden oder eine Reduktion der Keimzahl erfolgen. Der Herstellungsprozeß ist möglichst geschlossen zu halten und die für das Wachstum von Mikroorganismen günstigen Bedingungen zu vermeiden.

Beim Wägen der Ausgangsstoffe darf keine Beeinträchtigung der Reinheit erfolgen, Die Maschinen und Geräte, die beim Herstellungsprozeß benötigt werden, müssen regelmäßig nach betrieblichen Vorschriften gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert werden. Dabei müssen die Vorschriften dazu am Arbeitsplatz vorliegen. Auch die Aufbewahrung von Halbfertigprodukten hat so zu erfolgen, daß keine Beeinträchtigung ihrer Reinheit zustande kommt.

4.5. Richtlinien für Personen, die in diesem Bereich der Herstellung von Antibiotika arbeiten

Alle Personen, die mit der Herstellung von Arzneimitteln beschäftigt sind, unterliegen den Festlegungen der 13. Durchführungsbestimmung zum Arzneimittelgesetz. Ferner sind folgende Richtlinien für beschäftigte Personen in der Antibiotikaherstellung maßgebend:

  • achten auf persönliche Hygiene

  • Händereinigung und Händedesinfektion je nach Reinheitsstufen und nach verschiedenen Methoden

  • Art der Kleidung und die Häufigkeit des Wechselns der Kleidung richtet sich je nach den Reinheitsstufen der Produktionsräume

  • Die Häufigkeit der Desinfektion mit Formaldehydlösung richtet sich ebenfalls nach den Reinheeitsstufen, in denen die Personen arbeiten

  • Die Art des Kopf- und Mundschutzes, sowie dessen Wechsel richtet sich je nach Reinheitsgesetz des Produktionsraumes

  • Handschue müssen sterilisiert bzw. desinfiziert sein und aus Gummi bestehen

  • Grundsätzlich ist die Arbeitskleidung von der Straßenkleidung getrennt aufzubewahren.

  • Essen, Trinken und Rauchen kann in den Produktionsräumen nicht gestattet werden.

4.6. Richtlinien für betriebliche Kontrollen durch verschiedene Verfahren

Kontrollen werden nach betrieblich festgelegten Plänen durchgefürt. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden und so lange aufbewahrt werden, bis die Verwendbarkeitsdauer der kontrollierten Stoffe abgelaufen ist.

Es werden folgende Kontrollen durchgeführt:

4.6.1. Kontrolle zur Prüfung der Produktionsbedingungen

In diesen Kontrollen werden bei den einzelnen Herstellungsschritten in geeigneter Weise Proben entnommen. Diese werden in Abhängigkeit von der Art des Produkts auf folgendes geprüft:

  • Prüfung auf mikrobiologische Reinheit

  • Prüfung auf Sterilität

  • Prüfung auf pyrogene Verunreinigungen und Prüfung auf Abwesenheit von Salmonellen-Arten in Rohstoffen tierischer Herkunft

4.6.2. Kontrolle der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

Hierbei werden von Maschinen, Geräten, Arbeitsflächen und manchmal auch Fußböden Abklatch-Proben für den Keimnachweis entnommen.

4.6.3. Kontrolle für die in der Produktion angewendeten Sterilisationsverfahren

Dabei sollen nicht nur die Sterilisationsapparaturen, sondern auch die Geräte zur bakterienfreien Filtration kontrolliert werden.

4.6.4. Kontrolle des Keimgehalts der Luft

4.6.5. Laminar- Flow- und Sterilbelüftungseinheiten sind auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen

4.6.6. Kontrolle der Händedesinfektion

Hierbei werden die Hände bzw. die Fingerkuppen auf Kulturmedien gedrückt. Nach Bebrutung erfolgt die Auszählung der Mikroorganismenkolonien.

Für die Kontrollen der Einhaltung der RHR ist die TKO bzw. die Abteilung Qualitätssicherung verantwortlich.

5. Spezielle Richtlinien für die Abteilung Antibiotika in der PA5

In der Abteilung PA 5 Bereich Antibiotika mit:

  • der Abfüllung = Reinheitsstufe 1b

  • dem Mahlraum = Reinheitsstufe 1b

  • dem Gummistopfenraum = Reinheitsstufe 3

  • dem Spülraum = Reinheitsstufe 3

  • dem Tunnel = Reinheitsstufe 3

und der Ölvorbereitung gelten folgende Richtlinien nach der RHR.

Reinheitsstufe 1b für Abfüllraum und Mahlraum

  1. Produktionsraum: sterilbelüftete Räume, Fenster und Türen müssen dicht verschließbar sein und währed des Produktonsprozesses geschlossen gehalten werden. Wände, Decken, Fußböden und Arbeitsflächen müssen glatte Oberflächen aufweisen zwecks staubbindender Reinigung und Desinfektion. Die Raumtemperatur darf 26°C nicht übersteigen. Die Luftfeuchtigkeit sollte 40% bis 60% betragen. Ein Überdruck von 15 Pa muß vorhanden sein. Der Fußboden muß fugenlos und gekehlt sein.

  2. Schleusen:

    • voneinander getrennte Personen- und Meterialschleusen (Doppelschleusen) sind nötig

    • Möglichkeit muß vorhanden sein, in der Schleuse die Hände zu waschen und zu desinfizieren

  3. Häufigkeit der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen

    • Fußböden müssen täglich gereinigt und desinfziert werden

    • Wände mindestens monatlich reinigen und desinfizieren

    • Türen wöchentlich reinigen und desinfizieren

    • Türgriffe täglich reinigen und desinfizieren

    • Fenster vierteljährlich reinigen

    • Fensterbretter täglich reinigen und desinfizieren

    • Beleuchtungskörper und UV-Strahler vierteljährlich reinigen und desinfizieren

    • Stühle täglich reinigen und desinfizieren

    • Schränke (außen) wöchentlich reinigen und desinfizieren

  4. Personen

    • vor Arbeitsbeginn Hände und Unterarme waschen und anschließend desinfizieren mit Wofasept

    • Verwendung sterilisierter flüssiger Seife

    • Verwendung einer Nagelbürste zur Händereinigung

    • es müssen sterile Einmalgebrauchtshandtücher verwendet werden, die anschließend in verschließbare, täglich zu desinfizierende Behälter geworfen werden oder man verwendet ein Trockengerät

    • Schmuckgegenstände oder Armbanduhren sind unzulässig

    • es muß eine Reinraumkleidung aus fusselarmen Geweben und ein Wegekittel zur Verfügung stehen, die Kleidung muß täglich nach jeder Schicht gewechselt werden

    • sterilisierte Arbeitsstrümpfe müssen vorhanden sein und täglich gewechselt werden

    • saubere Arbeitsschuhe ebenfalls

    • keine Nasenreinigung im aseptischen Bereich

    • zu Boden gefallene Materialien nicht weiter verarbeiten

    • ein sterilisierter Kopf- und Mundschutz ist nötig der täglich gewechselt wird bzw. Mundschutz öfter

    • bei Bedarf sind sterilisierte und desinfizierte Gummihandschuhe zu benutzen

    • Essen, Trinken und Rauchen ist im Produktionsraum nicht gestattet

In den Produktionsräumen mit der Reinheiststufe 3 treffen folgende Richtlinien zu:

  1. Produktionsraum:

    • Wände, Fußböden und Arbeitsflächen müssen glatte Oberflächen aufweisen

    • Fußböden sollen fugenlos sein und dürfen keine Unebenheiten aufweisen

    • Fenster und Türen müssen dicht verschließbar sein und während des Produktionsprozesses geschlossen gehalten werden

    • Raumtemperatur darf nicht über 26°C steigen

    • Luftfeuchtigkeit sollte 40% bis 60% betragen

  2. Schleusen:

    • voneinander getrennte Personenn- und Materialschleusen, in den Personenschleusen werden Wegekleidung (Kittel, Schuhe ab- und die Hygienekleidung angelegt - diese Richtlinie müßte in der PA 5 Antibiotika noch realisiert werden.

  3. Häufigkeit der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen:

    • Fußböden müssen täglich gereinigt und wöchentlich desinfiziert werden

    • Wände mindestens vierteljährlich reinigen und desinfizieren

    • Türen und Türgriffe wöchentlich reinigen und desinfizieren

    • Fenster vierteljährlich reinigen

    • Fensterbretter wöchentlich reinigen und desinfizieren

    • Bleuchtugnskörper und UV-Strahler halbjährlich reinigen und desinfizieren

    • Stühle und Schränke (außen) monatlich reinigen und desinfizieren

  4. Personen

    • vor Arbeitsbeginn Hände waschen

    • Verwendung sterilisierter Seife und einer Nagelbürste zur Händereinigung

    • anschließend Händedesinfektion

    • Benutzen von Einmalgebrauchshandtüchern oder Trockengeräten

    • Schmuckgegenstände an Händen und Unterarmen sind unzulässig

    • als Arbeitsbekleidung ist ein Kittel zu benutzen, der zweimal wöchentlich gewechselt wird

    • saubere Arbeitsschuhe

    • Kopfschutz (z.B. OP-Mütze) der rutschfest ist und zweimal wöchentlich gewechselt wird

    • Essen, Trinken und Rauchen ist in Produktionsräumen nicht gestattet

Quellennachweis

  1. Rahmen-Hygiene-Richtlinien für die Produktion von Arzneimitteln und Gesundheitspflegemitteln (RHR), Fassung 1980, Sonderdruck aus "Zbl. Pharm." 121 (1982) Heft 1

  2. R. Voigt, Lehrbuch der pharmazeutischen Technologie, Verlag "Vok und Wissen" Berlin 1979, 3. überarbeitete Auflage

  3. Helga Schröder, Mikrobiologisches Praktikum, Verlag "Volk und Wissen" Berlin 1980, 3. Auflage

  4. Arbeitsvorschrift "Leutoxieren von Substanzen"

  5. Arzneimittelbuch der DDR, 2. Auflage

Erklärung

Hiermit erkläre ich, daß ich die Hausarbeit selbständig angefertigt und nur die im Quellennachweis angegebene Literatur verwendet habe.

Bernburg, April 1987 Thomas Michel